Privatgutachten als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger

Dr.Rehor.Beratung bietet auch Privatgutachten an, die von Dr.Gerhard Rehor als „allgemein vereidigter gerichtlich zertifizierter Sachverständiger beim Handelsgericht Wien“ mit Rundsiegel gezeichnet werden. Dabei gelten strenge Regeln hinsichtlich der Objektivität, Unvereinbarkeit und Professionalität.

Privatgutachten haben bei Gericht den Status eines Beweismittels, der Privatgutachter darf mit sachlichem Wissen den Anwalt seines Kunden unterstützen und auch in der Verhandlung sprechen. Das wichtigste Tätigkeitsgebiet für Privatgutachten besteht aber in außergerichtlichen Beilegungsversuchen von Streitigkeiten. Wenn beide Parteien an einer sachlich fairen und objektiv richtigen Lösung eines Problems interessiert sind, kann die unbefangene Expertise eines Sachverständigen einen Lösungsweg zeigen.

Ebenso bedeutend sind Gutachten, die ohne Streitsituation als Dokumentation für einen korrekten Zustand oder eine fragliche Vorgangsweise eingeholt werden. Das kann in Haftungsfragen („safe haven“) von künftiger Relevanz sein oder Streit vermeiden, wenn schon ex ante die bestmögliche Handlungsweise eines Amtsträgers, Leumundes, Stiftungsvorstandes, Sachwalters etc. objektiv bestätigt wird.

Privatgutachten werden vermehrt zur Dokumentation der korrekten Einhaltung von (kirchlichen, persönlichen, institutionellen) Ethikvorgaben eingesetzt. Auch Produktanbieter lassen sich die Nachhaltigkeit ihrer Veranlagungsprodukte nach bestimmten Regeln gutachterlich bestätigen.

Fachgebiete

Die Fachgebiete für die Dr. Rehor als Sachverständiger tätig wird, sind:

  1. Bank- und Börsewesen (87.05)
  2. Kreditgenossenschaften (nur nach dem System Raiffeisen) (87.12)
  3. Wertpapiergeschäfte, Fondsgeschäfte incl. Beratung und Abwicklung (Spezialisierung: diskretionäre Vermögensverwaltung) (87.15)
  4. Derivative Finanzprodukte (87.35)
  5. Vermögensberatung (Spezialisierung: Private Banking und Asset Management Dienstleistungen) (87.87)