Veranlagung über einen Spezialfonds: die Rolle des Beraters und der anderen Dienstleister
Für jeden Auftraggeber ist eine klare Zuordnung der Aufgaben in der Organisation der Fondsveranlagung wichtig.
Im Spezialfonds gibt es einen verantwortlichen Portfolio-Manager. Im Spezialfonds mit Segmenten (Masterfonds) gibt es mehr als einen Rechnungskreis und je Rechnungskreis einen verantwortlichen Portfolio-Manager. Dennoch sind die Segmente im Masterfonds konsolidiert; der Kunde besitzt nur Anteile an einem Fonds. Die Vorteile sind zahlreich, u.a. erledigt der Fonds die Buchhaltung und Konsolidierung mehrerer Portefeuilles, steuerlich gibt es Verlustausgleich und die Managementgebühr im Fonds ist USt-frei.
Die Aufgaben sind wie folgt getrennt:
Portfolio Manager bzw. Segmentmanager sind für die Umsetzung der Veranlagung gemäß der Veranlagungsrichtlinie bzw. der Anlagepolitik im Sideletter bzw Managementvertrag (in je einem Segment) des Fonds verantwortlich. Sie beurteilen den Wertpapiermarkt und setzen die Asset Allocation um; d.h. sie gewichten und verändern die Anlageklassen dynamisch, sie wählen die Duration des Anleiheportefeuilles, managen das Währungsrisiko und treffen alle Entscheidungen bis hin zur Einzeltitelauswahl. Vom Geschick der Manager hängt der Gewinn und das Risiko des Fonds ab.
Jeder Fonds nach österreichischem Investmentfonds Gesetz (InvFG) hat als Trägerorganisation eine Kapitalanlagegesellschaft (KAG). Die Aufgaben der KAG reichen von der Erstellung der Rechtshülle bis zur ex-ante und ex-post Kontrolle jeder einzelnen Order, erstreckt sich auf die Prüfung der Zulässigkeit der Managementschritte der Segmentmanager, die gesetzlichen Fondsberichte und -dokumentationen (Prospekt, §21 Dokument, KID, ….) bis hin zur Einschaltung des Wirtschaftsprüfers. Oft ist die KAG der Manager, das muss aber nicht so sein.
Die KAG erstellt das vom Kunden verlangte Reporting, wobei nicht eine Flut von Daten, sondern aussagekräftige Punkte wichtig sind, die eine Beurteilung der Manager und eine Interpretation des Geschehens im Fonds ermöglichen. Die KAG stellt zusätzlich zu Reports tagaktuell auf einer Internetplattform für Anlageprofis sehr umfassende Informationen zur Verfügung, die vom Kunden (seinem Berater) nur bei Bedarf eingesehen werden müssen.
Die KAG arbeitet eng mit der von ihr unabhängigen Depotbank zusammen. Dieser sind vom Gesetz u.a. die Lagerung der Wertpapiere im Fonds, die Ausführung der Transaktionen, die Fondsbuchhaltung, die tägliche Errechnung des „Net Asset Value“ NAV (Kurses des Fonds) und die Geldkonten des Fonds anvertraut. Das Fondsvermögen (mit Ausnahme der Konten) ist aber sowohl bei der KAG als auch bei der Depotbank ein aussonderbares Sondervermögen, unterliegt im Falle des Falles also nicht einer Insolvenz.
Zuletzt haben Kunden mit Dr. Rehor Beratung einen unabhängigen Berater etabliert.
Der Berater unterstützt die Kunden in ihrer Auftraggeber-Rolle gegenüber den Managern und der KAG. Oft will der Auftraggeber sich nicht ständig mit dem Fonds beschäftigen. Dennoch hält er die wichtigsten Hebel in der Hand und erfüllt selber oder – sehr wahrscheinlich mit Hilfe des Beraters - folgende Aufgaben:
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Strategische Positionierung der Veranlagung. In Abstimmung mit der individuellen Anlagesituation werden die Anlageziele, das tragbare Risiko, die ethischen Vorgaben, die (Lang)fristigkeit der Veranlagung, die Abstimmung mit Bilanzjahren etc. definiert. Daraus leiten sich Anlagegrenzen in verschiedenen Anlageklassen ab, evt. Benchmarks, ggf. Risikobudgets und andere Eckpfeiler der Fondsveranlagung.
Ist das für einen bestehenden Fonds schon einmal geschehen, muss aber ständig auf Treffsicherheit überprüft werden. Beispielsweise ändert sich sehr viel, wenn nun wieder Zinsen auf Anleihen erhältlich sind und damit eine ganze Anlageklasse „wiedererweckt“ wird.
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Wenn diese „Pflöcke eingeschlagen“ sind, kommt es zur Auswahl der KAG und der Manager. Das erfolgt zu Beginn mit einer Ausschreibung auf Basis historischer Leistungsnachweise, des Preises und Beurteilung adäquater Investmentprozesse; später entscheidet der Auftraggeber, ob ggf. ein Manager oder sogar die KAG gewechselt werden soll.
Der Auftraggeber hat zu definieren, ob er allen Managern gleiche Vorgaben macht oder sich an besondere Fähigkeiten einzelner Häuser anpasst und in den Vorgaben darauf eingeht. Je detaillierter die Vorgaben gemacht werden, desto aktiver muss ihre spätere Zweckmäßigkeit mitverfolgt werden. Man kann sagen, dass Vorgaben, die auf Fähigkeiten der Manager speziell eingehen, zu besseren Ergebnissen führen werden, aber in der Steuerung des konsolidierten Fonds mehr Verantwortung für den Berater (=Auftraggeber) bedeuten.
Die Vorgaben des Auftraggebers bestimmen 80% des Anlageerfolges!
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Die Manager müssen eine begleitende Kontrolle ihrer Anlagepolitik erfahren. Anders als die KAG, die gesetzliche und vertragliche Zulässigkeit formell zu kontrollieren hat, beurteil der Berater (=Auftraggeber) die Zweckmäßigkeit, den Erfolg und das Risiko – letztlich seine Zufriedenheit mit der Anlagepolitik jedes Segmentes. Dazu muss man ständig gut informiert sein, verstehen, was warum gemacht oder unterlassen wurde und auf die Konsistenz von Marktmeinung und Portfolio achten. Der Berater sorgt für einen konstruktiven Dialog, hinterfragt und vergleicht Maßnahmen der Manager.
Dadurch entsteht keine Dublette in den Aufgaben. Die Entscheidungen liegen beim Manager, doch soll ein verantwortlicher Auftraggeber (Berater) schon öfter als einmal im Jahr wissen, was mit seinem Geld geschieht und warum. Dieses „Mitleben“ erlaubt nach einiger Zeit auch zu beurteilen, ob man - bei aller Geduld - einen Manager austauschen soll. (Das gehört mittelfristig zum normalen Leben und ist kein Tabu.) Es erlaubt auch zu verstehen, ob an den Vorgaben etwas geändert werden sollte.
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Der Berater erarbeitet mit der KAG ein für ihn und den Auftraggeber aussagekräftiges Reporting, das die KAG danach regelmäßig ausführt. Er interpretiert für den Auftraggeber diese Aussagen und leitet Schlüsse daraus ab. Insbesondere führt er die Anlageausschüsse, die vielleicht zweimal pro Jahr mit allen Managern (hintereinander) stattfinden. Er sorgt für vergleichbare Aussagen (Zeiträume und Stichtage) und dafür, dass auch „unangenehme“ Tatsachen berichtet werden. Er stellt Marktvergleiche an und wird objektiv-kritischer mit dem Ergebnis der einzelnen Segmente umgehen, als wenn deren Manager selber vergleichen.
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Dennoch: der Berater ist nicht der Gegner der Manager. Vielmehr ist er Katalysator, wenn es verschiedene Verständnisse unter den Beteiligten gibt. (Wer selber lange das Bankgeschäft betrieben hat, weiß, was geht und was nicht geht.) Er sorgt für einen objektiven Blick. Nach meiner Erfahrung wird ein fairer Berater von Auftraggebern und Banken fachlich geschätzt, auch wenn er manchmal unangenehm sein muss.
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Es ist aus dem Gesagten offensichtlich, dass der Berater absolut frei von Interessenskonflikten sein muss. Des Beraters Platz ist nur an der Seite des Auftraggebers und nicht gleichzeitig in der Reihe der Manager oder der KAG. Aus diesem Grund kann auch keine der involvierten Banken die Rolle übernehmen, auch wenn es immer wieder angeboten wird. Ein Berater stellt vielmehr das Know-How für die „Sacharbeit auf Augenhöhe“ vis-a-vis den Banken zur Verfügung.
In Fall der Dr. Rehor Beratung GmbH ist die Objektivität absolut puristisch gewährleistet, indem die Firma kein Portfoliomanagement anbietet und keinerlei Provisionen aus Wertpapierprodukten verdient. Die Entlohnung erfolgt ausschließlich durch den Auftraggeber auf Basis eines Stundenhonorars oder eines Jahres(zeit)pauschales.
Rechtsbeziehung zum Berater
Der Berater regelt seine Aufgaben, Verschwiegenheit, Haftung, Entlohnung und Objektivität in einem Vertrag mit dem Kunden. Da der Berater nicht selber die Empfehlung einzelner Wertpapiere (Finanzinstrumente) ausspricht - das fällt in die Zuständigkeit der Segmentmanager - stellt seine Leistung keine „Anlageberatung“ im Sinne des Wertpapieraufsichtsgesetzes (WAG 2018) dar, was zahlreiche Dokumentationen, Bürokratie und Kosten erspart. Bei Dr. Rehor Beratung stellt sich die Zertifizierung als gerichtlich beeideter Sachverständiger (Bank und Börse) zusätzlich als Qualifikationsnachweis dar.
Das Honorar beträgt ab 1.1.2023 nach Angleichung an die Inflationsrate EUR 392.- (+USt) pro Stunde und orientiert sich an qualifizierten Rechtsanwälten. Meine Erfahrung sagt, dass für die Aufsetzung und Ausschreibung eines neuen Segmentfonds mit 3 Segmenten etwa EUR 18.000 (+USt) benötigt werden und dies etwa 6 Monate dauert; danach kostet ein „Regeljahr“, d.h. ohne besondere größere Projekte im Fonds, etwa 14.600 EUR (+USt) pro Jahr.
Bei bestehenden Fonds sollten regelmäßig neue Aspekte ins Konzept eingearbeitet werden. Neu könnten Methoden des Risikomanagements sein, weitere Anlageklassen (wie Private Equity) die Evaluierung der Segmentmanager oder geänderte Vorgaben an diese. In der Folge sollte das Reporting den Ansprüchen angepasst werden.
Der Einsatz passiver Portfoliostrategien zumindest in einem Segment könnte erwogen werden, da diese in der Vergangenheit den aktiven Managern oft überlegen und billiger waren - obwohl das Gegenteil plausibel wäre (v.a. bei Aktienveranlagungen).